Arbeitgeber darf Rückkehr aus Homeoffice anordnen

Der Arbeitgeber kann die Rückkehr aus dem Homeoffice anordnen, wenn es keinen vertraglich festgelegten Anspruch auf die Heimarbeit gibt. Das hat das Landesarbeitsgericht München entschieden. In dem verhandelten Fall hatte ein Grafiker geklagt, der ab Dezember 2020 – wie ein Großteil der Mitarbeiter – mit Erlaubnis des Geschäftsführers von zu Hause aus seiner Tätigkeit nachging.…