Werbung für eine ärztliche Fernbehandlung per App

Ärzte dürfen nicht wie andere Unternehmen oder Selbstständige Werbung für sich machen. Der Bundesgerichtshof hatte jetzt zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen für ärztliche Fernbehandlungen geworben werden darf. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte gegen einen Anbieter geklagt, der für Fernbehandlungen per App warb. Auf dessen Internetseite wurde mit der Aussage “Erhalte erstmals in Deutschland…