Fristlos gekündigt nach unbefugter Weitergabe von Daten

Liest ein Arbeitnehmer unbefugt eine an seinen Vorgesetzten gerichtete – und offensichtlich private – E-Mail und fertigt von dem Anhang eine Kopie an, die er an eine dritte Person weitergibt, so rechtfertigt dies Vergehen eine fristlose Kündigung. Geklagt hatte eine Angestellte einer evangelischen Kirchengemeinde, die dort seit 23 Jahren als Verwaltungsmitarbeiterin beschäftigt war und im…