Wann erfüllt das häusliche Arbeitszimmer bereits seinen Zweck?

Der Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer setzt nicht voraus, dass das Arbeitszimmer für die Tätigkeit des Steuerpflichtigen erforderlich ist. Wird der Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche beziehungsweise berufliche Zwecke genutzt, genügt das für den Abzug. Das erklärt der Bundesfinanzhof mit einem jetzt bekannt gemachten Urteil von 2019. Grundsätzlich können Aufwendungen für ein…