Einkommensteuer: Kein Betriebsausgabenabzug für bürgerliche Kleidung

Für bürgerliche Kleidung gibt es keinen Betriebsausgabenabzug. Dieser scheidet auch dann aus, wenn die Kleidung bei der Berufsausübung getragen wird. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Die Kläger waren als selbständige Trauerredner tätig. Bei der Gewinnermittlung machten sie Aufwendungen unter anderem für schwarze Anzüge, Blusen und Pullover als Betriebsausgaben geltend. Das Finanzamt und das Finanzgericht lehnten…