Kein Kindergeld während eines nebenberuflichen Studiums

Kindergeld wird bis zum Abschluss einer Erstausbildung und bis zum 25. Geburtstag gewährt, und unter bestimmten Umständen auch noch während einer zweiten Ausbildung. Im Falle einer Diplom-Finanzwirtin, die mehr als 20 Wochenstunden bei der Finanzverwaltung arbeitet und zudem ein Jura-Studium absolviert, ist dies aber nicht gegeben. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs. Geklagt hatte…