Kfz-Werkstatt gehört nicht in eine private Garage im Wohngebiet

Eine Kfz-Werkstatt ist bauplanungsrechtlich in einem allgemeinen Wohngebiet unzulässig, auch wenn sie im Nebenerwerb und nur an einem Tag der Woche in der eigenen Garage betrieben wird. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden. Der Kläger beantragte die Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung seiner Garage in eine Kfz-Werkstatt mit einer Hebebühne und einem Hol- und…