Immobilien-Erbe: Steuerfrei bei ausländischem Vermächtnis

Immobilien in Deutschland können steuerfrei vermacht werden, wenn der Erblasser dem Begünstigten die Immobilie durch ausländisches Vermächtnis zuwendet. Voraussetzung ist jedoch, dass weder der Erblasser noch der Begünstigte Deutsche sind und beide im Ausland leben. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Die verstorbene Erblasserin hatte bis zu ihrem Tod in der Schweiz gewohnt und vermachte…