Steuerrecht: Verluste einer ausländischen Betriebsstätte

Deutsche Unternehmen können Verluste aus einer im EU-Ausland betriebenen Niederlassung nicht steuermindernd mit in Deutschland erzielten Gewinnen verrechnen, wenn mit dem Land der Niederlassung ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung besteht. Damit hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine für international tätige deutsche Unternehmen wichtige Entscheidung getroffen. Dies gilt auch dann, wenn die Verluste im Ausland steuerrechtlich unter…