Nebenkosten als Mieter bei der Steuererklärung angeben

Mieter können Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuermindernd geltend machen, auch wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Die Kläger wohnten in einer angemieteten Eigentumswohnung. Der Eigentümer stellte ihnen mit der Nebenkostenabrechnung Aufwendungen für Treppenhausreinigung, Schneeräumdienst, Gartenpflege und für die Überprüfung von Rauchwarnmeldern in Rechnung.…