Kündigung wegen derber Äußerungen über Kollegen in privater Chatgruppe

Ein Arbeitnehmer, der sich in einer privaten Chatgruppe in stark beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise über Vorgesetzte und andere Kollegen äußert, muss aus diesem Grund eine außerordentliche Kündigung hinnehmen. Nur im Ausnahmefall könne er sich auf eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung berufen, so das Bundesarbeitsgericht. Der Kläger gehörte seit 2014 einer Chatgruppe mit fünf…