Verletzt bei Sägearbeiten für einen Weihnachtsbasar in der Kita

Ein ehrenamtliches Mitglied des Elternbeirats eines kommunalen Kindergartens ist beim Zuschneiden von Baumscheiben für den Weihnachtsbasar des Kindergartens unfallversichert. Der Unfallschutz gilt auch dann, wenn die Sägearbeiten auf seinem Privatgrundstück stattfinden. Dies hat das Bundessozialgerichts entschieden. Der Kläger sollte im Jahr 2017 für den jährlichen Weihnachtsmarkt des Kindergartens Baumscheiben zurechtschneiden, um diese auf dem Basar…