Im Testament den behandelnden Arzt als Erben einsetzen

Die Erbeinsetzung eines behandelnden Arztes führt nicht zur (Teil-)Nichtigkeit eines Testaments. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschieden. Weil es sich hier um eine bislang noch nicht höchstrichterlich entschiedene Frage handelte, ist die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen worden. Die Erblasserin hatte ihren behandelnden Arzt in mehreren Testamenten, zuletzt in einem Testament aus dem…