Ein-Prozent-Regelung: Vorteilsminderung durch Maut- und Parkgebühren
Vom Arbeitnehmer getragenen Aufwendungen können den geldwerten Vorteil aus der Überlassung des Fahrzeugs als Einzelkosten nur dann mindern, wenn sie bei einer (hypothetischen) Kostentragung durch den Arbeitgeber Bestandteil dieses Vorteils und somit von der Abgeltungswirkung der Ein-Prozent-Regelung erfasst wären. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. In dem hier vorliegenden Fall machte der Kläger bei seinen…

