Während Freistellung nach Kündigung nicht auf Jobsuche
Kündigt der Arbeitgeber einen Mitarbeiter ordentlich und stellt ihn trotz seines Beschäftigungsanspruchs von der Arbeit frei, unterlässt der Arbeitnehmer in der Regel nicht böswillig anderweitigen Verdienst, wenn er nicht schon vor Ablauf der Kündigungsfrist ein anderweitiges Beschäftigungsverhältnis eingeht. In diesem Fall war der Kläger zuletzt als Senior Consultant gegen eine monatliche Vergütung von 6440 Euro…

