Rücktausch von Festival-Token für Essen und Getränke
Eine zeitliche, örtliche und wertmäßige Beschränkung des Rücktauschs von Festival-Token ist nicht zu beanstanden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschieden und damit die Klage eines Verbraucherschutzverbands abgewiesen. In dem Verfahren ging es um ein jährlich stattfindendes, dreitägiges Musikfestival. Im Jahr 2024 kamen täglich etwa 75.000 Besucher dorthin. Das Mitbringen von Speisen und Getränken auf…

