Kein Werktitelschutz für den Namen “Miss Moneypenny”

Dem Namen “Miss Moneypenny”, bekannt aus den James-Bond-Filmen, kommt kein Werktitelschutz zu. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, nachdem eine Inhaberin von urheberrechtlichen Nutzungsrechten an der Filmreihe geklagt hatte. Die Figur “Moneypenny” oder “Miss Moneypenny” stellt in der Filmreihe die Sekretärin des Leiters beziehungsweise der Leiterin des Geheimdienstes MI6, “M” dar. Sie tritt nicht in…