Privatsphäre von Arbeitnehmern bei Internetnutzung am Arbeitsplatz

Privatsphäre von Arbeitnehmern bei Internetnutzung am Arbeitsplatz 12.09.17 – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hält es für unzulässig, einen Arbeitnehmer zu entlassen, weil die Überwachung seines E-Mail-Verkehrs ergeben hat, dass er mehrfach private E-Mails mit Angehörigen ausgetauscht hat. Dem Fall zugrunde lag eine Beschwerde eines rumänischen Bürgers. Er war drei Jahre in einer privaten Gesellschaft…