Privatsphäre von Arbeitnehmern bei Internetnutzung am Arbeitsplatz

Privatsphäre von Arbeitnehmern bei Internetnutzung am Arbeitsplatz 12.09.17 – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hält es für unzulässig, einen Arbeitnehmer zu entlassen, weil die Überwachung seines E-Mail-Verkehrs ergeben hat, dass er mehrfach private E-Mails mit Angehörigen ausgetauscht hat. Dem Fall zugrunde lag eine Beschwerde eines rumänischen Bürgers. Er war drei Jahre in einer privaten Gesellschaft…

Privatsphäre von Arbeitnehmern bei Internetnutzung am Arbeitsplatz

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hält es für unzulässig, einen Arbeitnehmer zu entlassen, weil die Überwachung seines E-Mail-Verkehrs ergeben hat, dass er mehrfach private E-Mails mit Angehörigen ausgetauscht hat. Der Kläger war drei Jahre in einer privaten Gesellschaft als Ingenieur angestellt, als er gekündigt wurde, weil herausgefunden worden war, dass er mehrfach private E-Mails mit…