Pflicht des Anlageberaters zur Aufklärung über Provisionen

Zur Pflicht des freien, nicht bankmäßig gebundenen Anlageberaters zur Aufklärung über ihm zufließende Provisionen musste jetzt der Bundesgerichtshof erneut Stellung nehmen und lockerte dabei die Aufklärungspflichten des freien Anlageberaters gegenüber den Aufklärungspflichten des Bankberaters: Muss der Bankberater den Bankkunden über jede der Bank zufließende Provision und “kick-back-Zahlung” aufklären, trifft diese Pflicht den freien Anlageberater nach…