Religionsfreiheit im Call-Center

Der Angestellte eines Call-Centers verabschiedete sich von den Kunden stets mit den Worten “Jesus hat Sie lieb”. Darauf wollte er nicht trotz Anweisung auf Unterlassung seines Arbeitsgebers nicht verzichten. Daraufhin kündigte ihm der Arbeitgeber außerordentlich. Das Landesgericht Hamm hat den Berufungsprozess nun zu Gunsten des Arbeitsgebers entschieden. Foto: stock.xchng