Verletzung des Versicherungsnehmers durch Sturz

Verletzt sich der Versicherungsnehmer einer Unfallversicherung bei einem Sturz dadurch, dass er auf den Boden prallt, liegt darin ein von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis. Insoweit ist nur das Geschehen in den Blick zu nehmen, das die Gesundheitsbeschädigung unmittelbar herbeiführt. Der Bundesgerichtshof verhandelte die Forderung des Klägers nach weiteren Invaliditätsleistungen aus zwei bei der…