Unerwünschte Werbung im Briefkasten

Viele Bürger haben auf ihrem Briefkasten die Aufschrift “Bitte keine Werbung” stehen. Das Landgericht Lüneburg stellt das Zuschicken von Postwurfsendungen gegen den Willen des Empfängers als rechtswidrig dar. Das Ausliefern unerwünschter Reklame sei ein Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, sagt das Gericht. Erkennbar nicht erwünschte Sendungen seien außerdem eine unzumutbare Belästigung. Geklagt hatte…