Rechtsmittelfristen bei Feiertagen

Das Ende einer Rechtsmittelfrist, etwa für Prozesskostenhilfe (PKH) wird wegen eines Feiertags nur dann hinausgeschoben, wenn der betreffende Tag am Ort der Rechtsmitteleinlegung ein gesetzlicher Feiertag ist. Laut Rechtsprechung und Schrifttum wird das Ende einer Rechtsmittelfrist wegen eines allgemeinen Feiertags nur dann hinausgeschoben, wenn der betreffende Tag an dem Ort, wo das Rechtsmittel einzulegen ist,…