NRW: Fristlose Kündigung von Jugendamtsleiter wirksam

Der Kläger ist seit Juli 2009 bei dem beklagten Kreis als Jugendamtsleiter beschäftigt. Er war zuvor seit dem Jahre 1993 bei den Jugendämtern anderer Städte tätig. Mit Schreiben vom 18. Januar 2011 erklärte der beklagte Kreis die Anfechtung des Arbeitsvertrags. Mit Schreiben vom 19. Januar 2011 kündigte er zusätzlich fristlos. Nachfolgend sprach der beklagte Kreis…