14-tägige Widerrufsfrist auch bei Ebay-Auktionen wirksam

Das Oberlandesgericht Hamm hat sich als erstes zur Frage der Unverzüglichkeit der Widerrufsbelehung bei Ebay-Versteigerungen jetzt äußern müssen. Da bei Ebay-Auktionen der Vertragsschluss erst mit dem Höchstgebot zustande kommt, ist eine Belehrung des Käufers zu diesem Zeitpunkt kaum möglich, da bei Abgabe des Höchstgebot noch nicht sicher ist, ob nicht noch ein höheres Gebot abgegeben…