Erbansprüche könnten zum Jahresende verfallen

Zum 31. Dezember 2012 könntekönn ein großer Teil erbrechtlicher Altansprüche aus Erbfällen der Jahre 2009 und früher verjähren – insbesondere Vermächtnisansprüche. Hintergrund ist die zum 1. Januar 2010 in Kraft getretene Reform des Erb- und Verjährungsrechts: Die frühere 30-jährige Verjährungsfrist für erbrechtliche Ansprüche ist weitestgehend in die allgemeinen Verjährungsfristen (insbesondere die dreijährige Verjährungsfrist) übergeleitet worden;…