Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf “zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess” in den Bundestag eingebracht. Diese ist bisher nicht vorgeschrieben. Der Gesetzentwurf sieht die Einführung der Rechtsbehelfsbelehrung in allen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vor, in denen “die anwaltliche Vertretung nicht obligatorisch” ist. Somit werden Gerichte, Gerichtsvollzieher, Staatsanwaltschaften und Notariate zusätzliche Informationspflichen geschaffen. Quelle: Ernst Röbke Verlag/hib heute…