Urteil des Monats: Hinterbliebenenversorgung eingetragener Lebenspartner

Sieht die Dienstordnung einer Berufsgenossenschaft für die Hinterbliebenenversorgung die entsprechende Geltung der Vorschriften über die Versorgung für Beamte des Bundes vor, so hat der hinterbliebene eingetragene Lebenspartner des Dienstordnungsangestellten seit dem 1. Januar 2005 einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung wie Hinterbliebene verheirateter Dienstordnungsangestellter. So entschied der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts. Lesen Sie dazu mehr in unserem…