Keine Entschädigung für verspäteten außereuropäischen Anschlussflug

In zwei vom Bundesgerichtshof jetzt entschiedenen Reise-Angelegenheiten beanspruchten die Kläger Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechteverordnung wegen einer Flugverspätung. In beiden Fällen buchten die Kläger bei der Beklagten, jeweils einer Fluggesellschaft mit Sitz außerhalb der Europäischen Union, einen Fernflug ab Frankfurt am Main. Im ersten Fall sollten die Kläger das Endziel Bélem (Brasilien) über São Paulo, im…