Bauherr trägt die Kosten für eine Begutachtung der Mängelbeseitigung

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Köln dient die abschließende Begutachtung von Arbeiten zur Mängelbeseitigung durch einen Sachverständigen nicht der Durchführung der Mängelbeseitigung, sondern der nachfolgenden Kontrolle auf eventuell noch vorhandene Mängel. Der Auftraggeber hat deshalb keinen Anspruch auf Erstattung der hiermit verbundenen Kosten. Auch der der Umstand, dass der Auftragnehmer in der Vergangenheit mangelhaft gearbeitet…