Später “Silvesterscherz” führt zur fristlosen Kündigung

Die Verletzung eines Arbeitskollegen durch einen explodierenden Feuerwerkskörper rechtfertigt die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses, ohne dass es einer vorhergehenden Abmahnung bedarf. Das gilt selbst dann, wenn die Verletzung des Kollegen nicht beabsichtigt, sondern Folge eines fehlgeschlagenen Scherzes war. Dem Verfahren am Arbeitsgericht Krefeld lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der 41 Jahre alte Kläger war bereits seit…