Längerer Weg zur Arbeit nicht versichert

In der gesetzlichen Unfallversicherung liegt ein versicherter Wegeunfall nicht vor, wenn der von der Wohnung der Freundin angetretene Weg zur Arbeit mehr als achtmal so lang ist, wie der übliche Fahrweg von der eigenen Wohnung. Das hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden. Der Kläger war von der Wohnung seiner damaligen Verlobten,…