Zusatzkosten beim Hausbau trotz vereinbartem Pauschalpreis

Auch ein “garantierter Pauschalfestpreis” im Bauvertrag schützt nicht vor Nachträgen, entschied jetzt das Oberlandesgericht Koblenz. Geänderte und zusätzliche Leistungen sind also auch dann besonders zu vergüten, wenn die Parteien eine Pauschalpreisabrede getroffen haben. Das gilt selbst in den Fällen, in denen die außerhalb der Leistungsbeschreibung liegenden Arbeiten preislich kaum ins Gewicht fallen. Bestimmt sich die…