Keine Vergütung für nicht abgebaute Überstunden eines pensionierten Beamten

Das Land Rheinland-Pfalz muss einem pensionierten Polizeibeamten keine Vergütung für Überstunden bezahlen, die er in den Jahren vor seiner Pensionierung leistete, aber infolge einer dauerhaften Erkrankung nicht mehr abbauen konnte. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Der Beamte war von April 2009 bis zu seiner Pensionierung im November 2010 ununterbrochen dienstunfähig erkrankt. Zu diesem…