Zweimalige Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit
Ein Arbeitnehmer kann beim Arbeitgeber während der Elternzeit eine Verringerung der Arbeitszeit und ihre Ausgestaltung beantragen (§ 15 Abs. 5 Satz 1 BEEG). Über den Antrag sollen sich die Arbeitsvertragsparteien innerhalb von vier Wochen einigen (§ 15 Abs. 5 Satz 2 BEEG). Der Arbeitnehmer kann während der Gesamtdauer der Elternzeit zweimal eine Verringerung der Arbeitszeit…