Erforderliche Reparaturkosten in der Schadensabrechnung

In einem Urteil hat der Bundesgerichtshof nun entschieden, dass bei einer (fiktiven) Schadensabrechnung nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB die erforderlichen Reparaturkosten auch allgemeine Kostenfaktoren wie Sozialabgaben und Lohnnebenkosten umfassen. Zum Hintergrund: Der Kläger verlangte von dem beklagten Haftpflichtversicherer restlichen Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall vom 24. August 2011, bei dem sein Kraftfahrzeug beschädigt…