Geschäftsordnung eines Betriebsrats der Daimler AG ist nicht unwirksam

Sowohl die Bildung von Koordinationsausschüssen als auch die Einsetzung von Fachbeauftragten in der Geschäftsordnung des Betriebsrats ist zulässig, so ein Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg. Sie verstoßen nicht gegen Grundsätze des Betriebsverfassungsgesetzes. Zum Hintergrund: Im Werk Stuttgart-Untertürkheim der Daimler AG mit derzeit ca. 20.000 Beschäftigten ist ein 43-köpfiger Betriebsrat gebildet. Er besteht aus 34 Mitgliedern der…