Hinweispflicht des Architekten auf Raum- und Funktionsprogramm

Ist der für einen Pelletspeicher vorgesehene Raum so klein dimensioniert, dass bestenfalls 50 bis 60 Prozent des jährlichen Pelletbedarfs auf einmal gelagert werden können, besteht für den Architekten die Pflicht, den Bauherrn darauf hinweisen. War auftraggeberseitig ursprünglich der Einbau einer Gas-Therme vorgesehen und hat der Architekt die Grundlagenermittlung und die folgende Planung hierauf abgestimmt, muss…