Hintergrundmusik in Zahnarztpraxis

Hintergrundmusik in Zahnarztpraxis 25.06.15 – Der für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Wiedergabe von Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen im Allgemeinen keine – vergütungspflichtige – öffentliche Wiedergabe im Sinne des Urheberrechtsgesetzes darstellt. Die Klägerin ist die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA). Sie nimmt die ihr von Komponisten, Textdichtern…

Keine GEMA-Gebühr für Hintergrundmusik in Zahnarztpraxis

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Wiedergabe von Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen im Allgemeinen keine – vergütungspflichtige – öffentliche Wiedergabe im Sinne des Urheberrechtsgesetzes darstellt. Der beklagte Zahnarzt lässt im Wartebereich seiner Praxis Hörfunksendungen im Hintergrund laufen. Hierfür schloss er mit der GEMA einen urheberrechtlichen Lizenzvertrag, den er später fristlos aufkündigte und sich dabei auf ein…