Zahlung von Schenkungssteuer bei Zuwendung unter Eheleuten

Eine schenkungsteuerpflichtige Zuwendung unter Ehegatten liegt auch dann vor, wenn ein Ehegatte den Vermögensstand seines Einzelkontos oder -depots auf den anderen Ehegatten überträgt. Beruft sich der Beschenkte darauf, dass ihm schon vor der Übertragung der Vermögensstand zur Hälfte zuzurechnen war und er deshalb insoweit nicht bereichert sei, muss er hierfür die Feststellungslast (objektive Beweislast) erbringen.…