Bundesgerichtshof stärkt die Rechte der Gebrauchtwagenkäufer
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte des Käufers eines Gebrauchtwagens gestärkt. Somit muss der Verkäufer nun den Beweis erbringen, dass ein vom Kunden nach dem Kauf beanstandeter Schaden am Fahrzeug nicht bereits von Anfang an vorgelegen hat, sondern erst durch die spätere Nutzung durch den Käufer aufgetreten ist. Gelingt ihm dies nicht, gilt zumindest die…