Erwähnung einer selbstständigen Arbeitsweise kein Zeugnisbrauch

Über den Inhalt ihres Arbeitszeugnisses streitet die ehemalige Mitarbeiterin einer internationalen Anwaltssozietät mit eben dieser. Sie war dort als Assistentin mit Sekretariatsaufgaben für einen Partner der Kanzlei tätig. Zu ihren Aufgaben gehörten die Unterstützung des Partners und des dazugehörigen Teams in allen organisatorischen und administrativen Aufgaben, wie zum Beispiel die Erledigung der externen und internen…