Kommunalwahlrecht für Minderjährige mit dem Grundgesetz vereinbar

Das Kommunalwahlrecht in Baden-Württemberg legt das Mindestalter für die Stimmabgabe bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre fest. Das daraus folgende “Minderjährigenwahlrecht” für Bürger im Alter zwischen 16 und 18 Jahren ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden – ein Urteil, dass unter anderem auch auf Nordrhein-Westfalen zu beziehen ist, wo ebenfalls…