Bundesverfassungsgericht kippt die GEZ-Gebühr für Zweitwohnung

  Die Rundfunkbeitragspflicht (“GEZ-Gebühr”) ist im privaten und im nicht-privaten Bereich im Wesentlichen mit der Verfassung vereinbar. Mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar ist allerdings, dass auch für Zweitwohnungen ein Rundfunkbeitrag zu leisten ist. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts auf die Verfassungsbeschwerden dreier beitragspflichtiger Bürger und eines Unternehmens hin entschieden. Drei Verfassungsbeschwerden hatten…