Rundfunkbeitrag ist nach europäischem Recht zulässig

Der Europäische Gerichtshof hält den Rundfunkbeitrag mit Unionsrecht für vereinbar und bekräftigt damit ein Urteil des Bundesverfassungsgericht. Im Jahr 2013 wurde die Rundfunkgebühr, die für den Besitz eines Rundfunkempfangsgeräts zu entrichten war, durch den Rundfunkbeitrag ersetzt, der nun pro Haushalt oder Betriebsstätte erhoben wird. Für den EuGH stellt dies keine erhebliche Änderung in der Finanzierungsregelung…