Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit in der Systemgastronomie

Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitbeschäftigten können für die Arbeitszeit geschuldet sein, die über die Teilzeitquote hinausgeht, die Arbeitszeit einer Vollzeittätigkeit jedoch nicht überschreitet. Diese Regelung in einem Tarifvertrag kann im Einklang mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (§ 4 Abs. 1 TzBfG) dahin auszulegen sein. Dies hat der Zehnte Senar des Bundesarbeitsgericht entschieden. Die Klägerin ist als stellvertretende Filialleiterin in…