Kürzung von Urlaubsansprüchen aus der Elternzeit

Der gesetzliche Urlaubsanspruch besteht auch für den Zeitraum der Elternzeit, er kann jedoch vom Arbeitgeber nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gekürzt werden. Das BEEG steht hierbei im Einklang mit dem Unionsrecht. Die Klägerin war seit dem 1. Juni 2001 als Assistentin der Geschäftsleitung beschäftigt und befand sich vom 1. Januar 2013 bis zum 15. Dezember 2015 durchgehend in…