Lohnzuschläge: Ostersonntag ist ein hoher Feiertag

Der Ostersonntag ist als Feiertag gleichzusetzen mit dem Ostermontag oder den Weihnachtsfeiertagen. Dementsprechend müssen tariflich festgelegte Zuschläge gezahlt werden. Der Kläger war seit 1998 bei einem Unternehmen der Backwarenindustrie beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis fand der Manteltarifvertrag für die Betriebe und Betriebsabteilungen der Brot- und Backwarenindustrie, die Betriebe der Großbäckereien und die Betriebe des Brot- und…