Kein Arbeitsunfall bei Verfolgung eines Taschendiebs

Beschäftigte sind auf Dienstreisen auch während der Hin- und Rückfahrten zum Tagungsort oder dem Hotel gesetzlich unfallversichert. Wird ein Versicherter auf einem solchen Weg überfallen und verletzt sich bei dem Versuch, sich von dem Dieb seine Geldbörse zurückzuholen, fehlt es jedoch am Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit. Ein Arbeitsunfall ist in diesem Fall nicht anzuerkennen.…